Hausordnung Festspiele Stockerau

Muss die Vorstellung abgesagt oder abgebrochen werden, bevor eine Aufführung die Pause erreicht hat, kann die Eintrittskarte innerhalb von 4 Wochen an der Stelle, an der sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld rückerstattet.
 

Absage und Abbruch von Veranstaltungen

Die Festspiele Stockerau behalten sich vor, Vorstellungen bei Vorliegen von Gefahr für Leib und Leben der Besucher oder Mitarbeiter/innen der Festspiele Stockerau oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, wie zum Beispiel gesetzliche oder behördliche Anordnungen, abzusagen.

Muss die Vorstellung abgesagt oder abgebrochen werden, bevor eine Aufführung die Pause erreicht hat, kann die Eintrittskarte innerhalb von 4 Wochen an der Stelle, an der sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld rückerstattet. Eine spätere Rückgabe der Karte ist ausgeschlossen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung! Die Festspielleitung behält sich außerdem vor, den Vorstellungsbeginn witterungsbedingt zu verschieben, bzw. die Vorstellung zu unterbrechen und danach fortzusetzen.

Im Falle eines Kostenersatzes wird lediglich der tatsächlich bezahlte Kartenpreis refundiert. Allenfalls für den Karteninhaber angefallene Spesen oder Gebühren können nicht ersetzt bzw. geltend gemacht werden.

Die Festspiele Stockerau sind bemüht, die Aufführung auch bei unbeständiger Witterung durchzuführen. Daher empfiehlt sich die Mitnahme warmer bzw. regenfester Kleidung. Unter Rücksichtnahme auf die übrigen Festspielbesucher ist es nicht gestattet, Regenschirme am Festspielgelände aufzuspannen.

COVID19-Richtlinien: Es gilt die jeweilige Verordnung der Bundesregierung  
 

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